18.445 € (15.500 € hariç 19% VAT)
çalışma saatleri
4636 saat
Imal yılı
2014
Nazik
ikinci el makine
satıcı
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Tedarikçinin diğer makineleri
Makine konumu
DE-94333 Geiselhöring
Teklif ayrıntıları
tanım
Makine konumu ve nakliyesi
satıcı
Teklif ayrıntıları
satıcı
ticari
Ön projektör
kategori
Kurulum
Yarım kabin
üretici
Yapım yüksekliği
4500 mm
Model
Kabin
Şuradan temin edilebilir
09.03.2026
Direk tipi
Tripleks
Tahrik sistemi
hidrodstatik
Yan sürgü
Tahrik türü
Dizel
Çekme halkası
Arka projektör
tanım
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H 30 D-02
Verkaufe einen Linde Fenwick Stapler H30D-02 Diesel.
Marke: Fenwick-Linde
Typ: H30D-02
Seriennummer: H2X393E01747
Baujahr: 2014
Kraftstoff: Diesel
Masttyp: Triplex
Seitenschub: Ja
Separate Zinkenverstellung
Tragfähigkeit: 3000 kg
Hubhöhe: 4500 mm
Betriebsstunden: 4636 h
Maschinengewicht: 4770 kg
Reifen: Luftbereifung
Arbeitsscheinwerfer Geschlossene Kabine Elektronisches Display
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Preis : 15.500 Euro zzgl. MwSt.
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Obermeier Holding GmbH & Co KG
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Künye ve ayrıntılar
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Geschäftsanschrift:
Gingkofen 4
94333 Geiselhöring
Amtsgericht Straubing HRB 13705
UST-ID-NR DE456381687
Kommanditist: Alexandra Obermeier
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Tedarikçi bilgileri
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Obermeier Holding GmbH & Co. KG
Gingkofen 4
D-94333 Geiselhöring
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Handel mit Gebrauchtmaschinen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von gebrauchten Maschinen zwischen der Obermeier Holding GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
§3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW gemäß Incoterms).
(2) Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
§5 Zustand der Maschinen
(1) Die angebotenen Maschinen sind gebraucht.
(2) Der Käufer hat die Möglichkeit, die Maschinen vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.
(3) Angaben zum Zustand, zur Leistung oder Einsatzfähigkeit erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurden.
§6 Gewährleistungsausschluss
(1) Die Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
(2) Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers.
(3) Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
(4) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche – insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – ausgeschlossen.
§7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: März 2026
Obermeier Holding GmbH & Co. KG
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von gebrauchten Maschinen zwischen der Obermeier Holding GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
§3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW gemäß Incoterms).
(2) Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
§5 Zustand der Maschinen
(1) Die angebotenen Maschinen sind gebraucht.
(2) Der Käufer hat die Möglichkeit, die Maschinen vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.
(3) Angaben zum Zustand, zur Leistung oder Einsatzfähigkeit erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurden.
§6 Gewährleistungsausschluss
(1) Die Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
(2) Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers.
(3) Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
(4) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche – insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – ausgeschlossen.
§7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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