27.251 € (22.900 € TVA 19% en sus)
Puissance
50 CV (36.77 SC)
Heures de service
3435 Heures
Année de construction
2018
Art
Machine d'occasion
VENDEURS
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Autres machines du fournisseur
Lieu où se trouve la machine
DE-94333 Geiselhöring
Détails de l’offre
Description
Site de la machine et transport
VENDEURS
Détails de l’offre
VENDEURS
professionnel
Conduite hydraulique
Catégorie
État de la chaîne
100 %
Fabricants
Largeur de la chaîne
0,4 m
Modèle
DX 55-9C
État du train de roulement
90 %
Disponible à partir de
immédiatement
Type de godet
Godet universel
Lame de nivellement stabilisatrice
Largeur du godet
0,67 m
Poids
5500 kg
État du godet
90 %
Description
Description traduite automatiquement ({{ sourceLangLong }} -> {{ targetLangLong }})
DX 55-9C
Marke: Doosan
Typ: DX55-9C
Seriennummer: DXCCEABAJJ0024498
Jahr: 2018
Markenstoff: Diesel
Motormarke und Typ Yanmar: 4TNV94L
Leistung: 36,2 kW / 50 PS
Zylinder: 4
Betriebsstunden: 3435 h
Eigengewicht Maschine: 5500 kg
Transportmaße (L x B x H): 5700 x 2000 x 2600 mm
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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Obermeier Holding GmbH & Co KG
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Mentions légales et détails
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Geschäftsanschrift:
Gingkofen 4
94333 Geiselhöring
Amtsgericht Straubing HRB 13705
UST-ID-NR DE456381687
Kommanditist: Alexandra Obermeier
Geschäftsanschrift:
Gingkofen 4
94333 Geiselhöring
Amtsgericht Straubing HRB 13705
UST-ID-NR DE456381687
Kommanditist: Alexandra Obermeier
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Informations sur le vendeur
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Obermeier Holding GmbH & Co. KG
Gingkofen 4
D-94333 Geiselhöring
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Handel mit Gebrauchtmaschinen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von gebrauchten Maschinen zwischen der Obermeier Holding GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
§3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW gemäß Incoterms).
(2) Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
§5 Zustand der Maschinen
(1) Die angebotenen Maschinen sind gebraucht.
(2) Der Käufer hat die Möglichkeit, die Maschinen vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.
(3) Angaben zum Zustand, zur Leistung oder Einsatzfähigkeit erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurden.
§6 Gewährleistungsausschluss
(1) Die Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
(2) Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers.
(3) Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
(4) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche – insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – ausgeschlossen.
§7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: März 2026
Obermeier Holding GmbH & Co. KG
Gingkofen 4
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für den Handel mit Gebrauchtmaschinen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von gebrauchten Maschinen zwischen der Obermeier Holding GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
§3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW gemäß Incoterms).
(2) Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
§5 Zustand der Maschinen
(1) Die angebotenen Maschinen sind gebraucht.
(2) Der Käufer hat die Möglichkeit, die Maschinen vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.
(3) Angaben zum Zustand, zur Leistung oder Einsatzfähigkeit erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurden.
§6 Gewährleistungsausschluss
(1) Die Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
(2) Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers.
(3) Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
(4) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche – insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – ausgeschlossen.
§7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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