27.251 € (22.900 € escl. 19% IVA)
Potenza
50 PS (36.77 KW)
Ore di esercizio
3435 Ore
Anno di costruzione
2018
Gentile
Macchina usata
Offerente
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Altre macchine del fornitore
Posizione macchina
DE-94333 Geiselhöring
Dettagli dell’offerta
Descrizione
Località macchina e trasporto
Offerente
Dettagli dell’offerta
Offerente
Uso commerciale
linee idrauliche
Categoria
stato catene
100 %
Produttore
larghezza catene
0,4 m
Modello
DX 55-9C
stato organo motore
90 %
Disponibile da
Subito
tipo di benna
cucchiaia universale
pala inclinata con sostegno
larghezza benna
0,67 m
Peso
5500 kg
stato benna
90 %
Descrizione
Descrizione tradotta automaticamente ({{ sourceLangLong }} -> {{ targetLangLong }})
DX 55-9C
Marke: Doosan
Typ: DX55-9C
Seriennummer: DXCCEABAJJ0024498
Jahr: 2018
Markenstoff: Diesel
Motormarke und Typ Yanmar: 4TNV94L
Leistung: 36,2 kW / 50 PS
Zylinder: 4
Betriebsstunden: 3435 h
Eigengewicht Maschine: 5500 kg
Transportmaße (L x B x H): 5700 x 2000 x 2600 mm
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Località macchina e trasporto
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Obermeier Holding GmbH & Co KG
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Impressum e dettagli
Obermeier Holding GmbH & Co KG
Geschäftsanschrift:
Gingkofen 4
94333 Geiselhöring
Amtsgericht Straubing HRB 13705
UST-ID-NR DE456381687
Kommanditist: Alexandra Obermeier
Geschäftsanschrift:
Gingkofen 4
94333 Geiselhöring
Amtsgericht Straubing HRB 13705
UST-ID-NR DE456381687
Kommanditist: Alexandra Obermeier
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Informazioni offerente
Informazioni sui fornitori tradotte automaticamente ({{ sourceLangLong }} -> {{ targetLangLong }})
Obermeier Holding GmbH & Co. KG
Gingkofen 4
D-94333 Geiselhöring
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Handel mit Gebrauchtmaschinen
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von gebrauchten Maschinen zwischen der Obermeier Holding GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
§3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW gemäß Incoterms).
(2) Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
§5 Zustand der Maschinen
(1) Die angebotenen Maschinen sind gebraucht.
(2) Der Käufer hat die Möglichkeit, die Maschinen vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.
(3) Angaben zum Zustand, zur Leistung oder Einsatzfähigkeit erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurden.
§6 Gewährleistungsausschluss
(1) Die Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
(2) Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers.
(3) Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
(4) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche – insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – ausgeschlossen.
§7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: März 2026
Obermeier Holding GmbH & Co. KG
Gingkofen 4
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§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von gebrauchten Maschinen zwischen der Obermeier Holding GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Käufer.
(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
§3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Zahlung ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager (EXW gemäß Incoterms).
(2) Mit Übergabe der Ware an den Käufer oder den Transporteur geht die Gefahr auf den Käufer über.
§5 Zustand der Maschinen
(1) Die angebotenen Maschinen sind gebraucht.
(2) Der Käufer hat die Möglichkeit, die Maschinen vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu prüfen.
(3) Angaben zum Zustand, zur Leistung oder Einsatzfähigkeit erfolgen nach bestem Wissen, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Beschaffenheitsgarantie vereinbart wurden.
§6 Gewährleistungsausschluss
(1) Die Maschinen werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.
(2) Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers.
(3) Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache.
(4) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche – insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – ausgeschlossen.
§7 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist.
§9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
§10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: März 2026
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